Für ausländische Personenstandsurkunden – Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung – verlangt das Standesamt in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer.

Wer darf beglaubigt übersetzen?

Nur gerichtlich vereidigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit mit Stempel und Unterschrift bestätigen. Eine einfache Übersetzung reicht dem Amt nicht.

So läuft es ab

  1. Sie laden die Urkunde online hoch und erhalten in wenigen Minuten ein Festpreisangebot.
  2. Ein vereidigter Übersetzer für Ihre Sprachkombination übernimmt den Auftrag.
  3. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung als PDF und das Original per Einschreiben.